Partnervertrag

Version 2.1 — Gültig ab: 19. Mai 2026

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen PAMOOX GmbH und professionellen Transportunternehmen, Flottenbetreibern und Dispatchorganisationen («Partner»), die auf das PAMOOX-Netzwerk zugreifen, um Buchungen zu erhalten und Fahrer einzusetzen. Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag (B2B) — die Parteien sind Geschäftseinheiten, keine Verbraucher.


Präambel

PAMOOX betreibt einen Technologiemarktplatz, der Fahrgäste mit Premium-Chauffeurservices verbindet. Partner betreiben Fahrzeugflotten und beschäftigen oder engagieren professionelle Fahrer, die Buchungen ausführen. Die Parteien beabsichtigen, einen klaren kommerziellen und rechtlichen Rahmen für ihre Zusammenarbeit zu schaffen.

In Anbetracht der wechselseitigen Verpflichtungen vereinbaren PAMOOX und der Partner Folgendes:


Teil I — Definitionen

«Buchung» bezeichnet eine bestätigte Fahrgastbuchung, die dem Partner über das PAMOOX-Dispositionssystem zugeteilt wird.

«Freigeschalteter Fahrer» bezeichnet einen dem Partner zugeordneten Fahrer, der das individuelle PAMOOX-Onboarding und -Zulassungsverfahren abgeschlossen hat.

«Dispositionsangebot» bezeichnet eine Buchung, die dem Partner über das PAMOOX-Partnerportal oder die API angeboten wird.

**«Brutto-Buchungswert» (BBW)» bezeichnet den vom Fahrgast für eine abgeschlossene Buchung bezahlten Gesamtfahrpreis inklusive MWST.

«Partnerauszahlung» bezeichnet den Anteil des Partners am BBW nach Abzug der PAMOOX-Provision gemäss den in Anhang A festgelegten Sätzen.

«Plattform» bezeichnet die PAMOOX-Technologieinfrastruktur, einschliesslich Dispositionssystem, Partnerportal, Fahrer-App und PAMOOX-API.


Teil II — Umfang der Partnerschaft

1. Plattformzugang

Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt PAMOOX dem Partner ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht auf Zugang zur Plattform zum Zweck der Entgegennahme und Ausführung von Buchungen. Dieses Zugriffsrecht gilt für die Eigennutzung des Partners und darf nicht sublizenziert werden.

Der Partner erkennt an, dass PAMOOX in jedem geographischen Gebiet, in dem der Partner tätig ist, gleichzeitig mit anderen Partnern, Direktfahrern und alternativen Dispatchlösungen zusammenarbeiten kann. PAMOOX sagt kein Mindestbuchungsvolumen zu.

Ernennung von PAMOOX als begrenzter Vertreter. Mit Abschluss dieses Vertrages ernennt der Partner PAMOOX zu seinem offengelegten, in seiner Befugnis streng begrenzten Vertreter — ausschliesslich zum Zweck der Entgegennahme von Fahrtanfragen, der Bestätigung von Beförderungsverträgen mit Fahrgästen im Namen des Partners, des Einziehens von Fahrpreisen als Inkassobeauftragter des Partners sowie der Ausstellung von Buchungsbestätigungen und Quittungen. Diese Vertretungsbefugnis umfasst ausdrücklich nicht die Übernahme von Transport-, Lizenz- oder Versicherungsverpflichtungen des Partners; sämtliche Betreiberpflichten nach Schweizer Recht verbleiben beim Partner.

2. Kernpflichten des Partners

Compliance. Der Partner gewährleistet, dass er über alle nach Schweizer Recht und sonstigen anwendbaren Rechtsordnungen zur Führung eines gewerblichen Personenbeförderungsunternehmens erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Bewilligungen verfügt und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhält. Dazu zählen insbesondere: gewerbliche Transportkonzession, relevante kantonale Betriebsbewilligungen sowie etwaige spezifische Genehmigungen für die Fahrzeugkategorien des Partners.

Fahrerzulassung. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass jeder auf PAMOOX-Buchungen eingesetzte Fahrer individuell auf der PAMOOX-Plattform zugelassen ist. Nicht zugelassene Fahrer dürfen unter keinen Umständen auf PAMOOX-Buchungen eingesetzt werden. Wird ein Fahrgast von einem nicht zugelassenen Fahrer befördert, haftet der Partner allein für alle daraus resultierenden Schäden; PAMOOX kann den Zugang des Partners sofort bis zum Abschluss einer Untersuchung sperren.

Versicherung. Der Partner muss auf eigene Kosten jederzeit folgendes aufrechterhalten:

  • Umfassende Personenhaftpflichtversicherung (Mindestdeckung CHF 10'000'000 pro Ereignis pro Fahrzeug);
  • Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (MFZ-Haftpflicht) gemäss Schweizer Recht;
  • Arbeitgeberischen Haftpflichtschutz für alle beim Partner angestellten Fahrer;
  • Berufshaftpflichtversicherung (Mindestaggregatdeckung CHF 5'000'000).

Jährliche Versicherungsnachweise sind PAMOOX spätestens vierzehn Tage nach dem jeweiligen Vertragsverlängerungsdatum zu übermitteln.

Fahrzeugstandards. Alle auf PAMOOX-Buchungen eingesetzten Fahrzeuge müssen den in PAMOOX's Fahrzeuganforderungsdokument beschriebenen Standards entsprechen (verfügbar unter pamoox.ch/partner-standards, regelmässig aktualisiert).

3. Servicelieferstandards

Der Partner und seine Fahrer müssen bei jeder PAMOOX-Buchung folgende Standards einhalten:

StandardAnforderung
Pünktliche AnkunftFahrer erscheint im gebuchten Abholfenster
FahrzeugpräsentationSauber, unbeschädigt, der gebuchten Kategorie entsprechend
FahrerpräsentationProfessionelle Kleidung; höfliches Verhalten
FlugverfolgungFlughafenbuchungen: Flug verfolgen und Abholung anpassen
KommunikationIn-App-Statusaktualisierungen (unterwegs, angekommen, gestartet, abgeschlossen) zeitnah und korrekt
Keine AbwerbungKeine Abwerbung von PAMOOX-Fahrgästen für Plattformexterne Buchungen

PAMOOX überwacht diese Standards anhand von Fahrgastbewertungen, Buchungsabschlussdaten und periodischen Audits. Anhaltende Unterschreitung (Partner-Durchschnittsbewertung unter 4,2 über einen rollenden 90-Tage-Zeitraum oder Abschlussquote unter 95 %) löst eine formelle Leistungsüberprüfung aus.


Teil III — Finanzielle Bedingungen

4. Provision und Auszahlung

PAMOOX zieht den Gesamtfahrpreis vom Fahrgast ein. Davon zieht PAMOOX seine Provision ab und überweist den Restbetrag als Partnerauszahlung an den Partner. Der auf diesen Vertrag anwendbare Provisionssatz und die Partnerauszahlungsquote sind in Anhang A festgelegt, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

PAMOOX verarbeitet Partnerauszahlungen nach einem in Anhang A vereinbarten Plan (in der Regel monatlich). Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung an das im Partnerportal hinterlegte Konto des Partners (IBAN und BIC).

Die Partnerauszahlung versteht sich nach Abzug der Plattformprovision, aber inklusive MWST. PAMOOX stellt für jeden Abrechnungszeitraum eine Abrechnung aus mit: Gesamt-BBW im Zeitraum, Gesamtprovision, Gesamtauszahlung, MWST-Aufschlüsselung und buchungsweiser Abgleich. Der Partner ist für seine eigene MWST-Abrechnung und steuerlichen Pflichten verantwortlich.

5. Angefochtene Buchungen und Anpassungen

Ficht ein Fahrgast einen Fahrpreis an und stellt PAMOOX nach Untersuchung fest, dass die Anfechtung auf das Verhalten des Partners oder seiner Fahrer zurückzuführen ist (Spätstornierung, Routenmanipulation, Nichterbringen gebuchter Leistungen), wird der erstattete Betrag dem Partner im folgenden Auszahlungszyklus mit schriftlicher Erläuterung belastet.

Der Partner kann jede Rückbelastung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Benachrichtigung anfechten. Angefochtene Rückbelastungen werden vom PAMOOX-Streitbeilegungsteam geprüft, dessen Entscheidung plattformintern endgültig ist. Dies berührt nicht das Recht beider Parteien, Rechtsbehelfe einzulegen.

6. Affiliate-Provisionen und Preistransparenz

Der Partner erkennt an, dass PAMOOX Affiliate-Provisionen aus über PAMOOX's Affiliate- und Empfehlungsprogramme generierten Buchungen abziehen kann, bevor der BBW berechnet wird, auf dem die Partnerauszahlung basiert. Die Existenz von Affiliate-Provisionen wird auf Buchungsebene in den Partnerabrechnungen offengelegt; der auf eine bestimmte Buchung anwendbare konkrete Provisionssatz ist zwischen PAMOOX und seinen Affiliates kommerziell vertraulich.


Teil IV — Haftung und Freistellung

7. Haftung von PAMOOX gegenüber dem Partner

PAMOOX haftet dem Partner für direkte Schäden, die durch nachgewiesene Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von PAMOOX entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 50'000 pro Ereignis und CHF 100'000 in der Summe pro Kalenderjahr. PAMOOX haftet dem Partner nicht für:

  • Gewinn-, Umsatz- oder Chancenverluste;
  • Ausbleibende Mindestbuchungsvolumina (keine diesbezügliche Zusage besteht);
  • Plattformausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb der zumutbaren Kontrolle von PAMOOX, sofern PAMOOX wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zur Wiederherstellung unternimmt;
  • Handlungen oder Unterlassungen von Fahrern oder Fahrgästen.

Nichts in diesem Vertrag schliesst die Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder für Betrug aus.

8. Freistellung von PAMOOX durch den Partner

Der Partner verpflichtet sich, PAMOOX GmbH, seine Geschäftsführer, Mitarbeitenden und Beauftragten von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die entstehen aus:

(a) Handlungen oder Unterlassungen des Partners oder seiner Fahrer im Zusammenhang mit der Erbringung von Beförderungsdienstleistungen, einschliesslich Personenschäden oder Sachschäden an Fahrgästen;

(b) Verletzung einer Gewährleistung, Verpflichtung oder Zusicherung des Partners aus diesem Vertrag;

(c) Nichtaufrechterhaltung der erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Versicherungen durch den Partner;

(d) Steueransprüchen gegen PAMOOX aufgrund fehlerhafter Steuerabrechnung durch den Partner;

(e) Ansprüchen Dritter aus dem Einsatz eines nicht auf der PAMOOX-Plattform zugelassenen Fahrers durch den Partner.

Diese Freistellungsverpflichtung gilt nach Vertragsbeendigung fort.

9. Fahrgasthaftung

Der Partner erkennt an, dass über PAMOOX buchende Fahrgäste einen Vertragsanspruch gegen den Partner (als Transportunternehmer) auf sichere und professionelle Ausführung der gebuchten Fahrt haben. Die Personenhaftpflichtversicherung des Partners ist die primäre Deckung für solche Ansprüche. Wenn PAMOOX als Buchungsplattform einen Fahrgastanspruch erhält und eine Mithaftung als Buchungsvermittler festgestellt wird, kooperiert der Partner vollumfänglich in der Abwehr durch PAMOOX und stellt PAMOOX für alle Beträge frei, die PAMOOX einem Fahrgast zahlen muss und auf das Verschulden des Partners zurückzuführen sind.


Teil V — Daten und Vertraulichkeit

10. Datenverarbeitungsverhältnis

Für die Zwecke der DSGVO und des nDSG gelten folgende Rollen:

  • PAMOOX ist Verantwortlicher für die über seine Plattform erhobenen Fahrgastdaten. PAMOOX gibt dem Partner keine Fahrgast-Personendaten weiter, die über das für die jeweilige Buchung operationell Notwendige hinausgehen (Vorname des Fahrgastes, Abholund Zielkoordinaten, Buchungsreferenz).
  • Der Partner ist unabhängig Verantwortlicher für die über seine eigenen Fahrer erhobenen Daten. Soweit der Partner über das Partnerportal auf Fahrgastdaten zugreift (beschränkt auf Buchungsdetails ausgeführter Fahrten), handelt er als Auftragsverarbeiter im Auftrag von PAMOOX. Das Datenverarbeitungsaddendum in Anhang B regelt diese Verarbeitung.
  • PAMOOX ist Auftragsverarbeiter für den Partner, soweit es über die Flottenverwaltungsfunktionen des Partnerportals Fahrerdaten im Auftrag des Partners verarbeitet.

Jede Partei implementiert angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen gemäss dem Stand der Technik. Erlangt eine Partei Kenntnis von einer Datenpanne, die Daten der anderen Partei betrifft oder betreffen könnte, so benachrichtigt sie die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Kenntnisnahme. Die Benachrichtigung hat schriftlich zu erfolgen und muss enthalten: eine vorläufige Beschreibung der Art der Panne, die ungefähr betroffenen Datenkategorien und -mengen, die unmittelbar ergriffenen Massnahmen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson. Beide Parteien kooperieren vollumfänglich bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten gegenüber Datenschutzbehörden.

11. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weiterzugeben. «Vertrauliche Informationen» umfassen: Provisionssätze, Abrechnungsdaten, Preisalgorithmen, zu operationellen Zwecken ausgetauschte Kundendaten sowie schriftlich als vertraulich bezeichnete Informationen.

Ausnahmen gelten auf übliche Weise (allgemein zugängliche Informationen, unabhängig entwickelte Informationen, gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen).

Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten fünf (5) Jahre nach Vertragsbeendigung fort.


Teil VI — Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung

12. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung oder Annahme durch beide Parteien in Kraft und gilt für eine Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten, die sich automatisch um jeweils zwölf Monate verlängert, sofern er nicht gemäss diesem Abschnitt gekündigt wird.

13. Ordentliche Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag zum Ende eines Vertragsjahres mit einer Frist von sechzig (60) Tagen vor dem Verlängerungsdatum schriftlich kündigen.

14. Ausserordentliche Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn:

  • Die andere Partei einen wesentlichen Vertragsbruch begeht, der nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Vertragsbruchs behoben wird;
  • Die andere Partei insolvent wird, in Nachlassverwaltung geht oder den Geschäftsbetrieb einstellt;
  • Der relevante Lizenzen- oder Genehmigungsstatus der anderen Partei widerrufen wird.

Zusätzlich kann PAMOOX fristlos und ohne Ankündigungsfrist kündigen, wenn:

  • Wiederholte schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Fahrer des Partners eine Gefahr für die Fahrgastsicherheit schaffen;
  • Der Partner nach formeller Warnung wiederholt nicht zugelassene Fahrer auf PAMOOX-Buchungen einsetzt;
  • PAMOOX begründeten Anlass zur Annahme hat, dass der Partner betrügerische Aktivitäten betreibt.

15. Folgen der Beendigung

Bei Beendigung:

  • Werden ausstehende Auszahlungen für abgeschlossene Buchungen im nächsten planmässigen Abrechnungszeitraum verarbeitet;
  • Wird der Plattformzugang des Partners widerrufen;
  • Gibt jede Partei vertrauliche Informationen der anderen zurück oder vernichtet diese, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen;
  • Gelten die Bestimmungen der Abschnitte 8 (Freistellung), 11 (Vertraulichkeit), Teil IV (Haftung) und 16 (Anwendbares Recht) unbefristet fort.

Teil VII — Allgemeines

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die zuständigen Gerichte von Zürich, Schweiz. Vor Einleitung rechtlicher Schritte vereinbaren die Parteien, während sechzig (60) Tagen eine Mediation durch das Swiss Centre for Commercial Mediation (SCCM) anzustreben.

17. Vertragsänderungen

PAMOOX kann die Standardbedingungen dieses Vertrages mit einer Ankündigungsfrist von sechzig (60) Tagen schriftlich ändern. Kommerzielle Bedingungen (Provisionssätze, Auszahlungspläne) sind in Anhang A geregelt und können individuell neu verhandelt werden.

18. Gesamtvertrag

Dieser Vertrag (einschliesslich seiner Anhänge) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Gespräche und Zusicherungen.


ANHANG A — Kommerzielle Bedingungen

(Wird separat unterzeichnet; enthält Provisionssätze, Auszahlungsplan und allfällige partnerspezifische Sonderkonditionen)

ANHANG B — Datenverarbeitungsaddendum

(Regelt die Verarbeitung von Fahrgastdaten durch den Partner, die über die Plattform erhalten werden; entspricht DSGVO Art. 28 und nDSG-Anforderungen)


PAMOOX GmbH — partners@pamoox.ch — legal@pamoox.ch Zürich, Schweiz